Rechtsprechung
   VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13058
VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15 (https://dejure.org/2015,13058)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2015 - 7 L 458.15 (https://dejure.org/2015,13058)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - 7 L 458.15 (https://dejure.org/2015,13058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der die Kammer ununterbrochen folgt, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung lediglich dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32) - m.a.W. der festgestellte Rechtsverstoß für die Nichtauswahl auch kausal ist.

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann nämlich nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob danach auch im hier anzuwendenden Landesrecht eine Anlassbeurteilung immer nur eine Fortentwicklung der Regelbeurteilung sein kann (so das Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 30 zur Beurteilungsrechtslage im Bundesnachrichtendienst).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 6 S 53.11

    Anforderung an die Plausibilisierung bei zentralisierter Beurteilung

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Vor diesem Hintergrund ist es dann unerheblich, ob die Beigeladenen im Einzelfall zutreffend beurteilt worden sind oder ob Einzelne von ihnen zu Unrecht für eine Beförderung ausgewählt worden sind (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2012 - OVG 6 S 53.11 -, EA S. 18f.), da dies sich zumindest nicht zuungunsten des Antragstellers ausgewirkt haben könnte.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Denn aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren, da deren erstmalige Darlegung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren die Rechtsschutzmöglichkeiten von Mitbewerbern in unzumutbarer Weise mindert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 4 S 46.13 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - BVerfG 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Allerdings ist die Entscheidung, welche Bewerber aufgrund ihrer Leistungen zu befördern sind, als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, 102 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2015 - 7 L 458.15
    Nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen stellt sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19/08 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Weimar, 13.08.2020 - 1 E 1655/19

    Konkurrentenrechtsschutz bei einer richterlichen Beförderungsentscheidung

    Dieser ordnet die Tätigkeiten des Antragstellers teils als A 15 und teils als A 14 bewertete Dienstposten zu, was mit dem Statusamt R 1 gleichzusetzen ist (so bspw. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 7 L 458.15, Rn. 46 -, zit. nach juris).
  • VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18

    Auswahlverfahren - Abordnung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Dies hat der Dienstherr plausibel zu begründen (vgl. VG A-Stadt, Beschl. v. 03.06.2015 - 7 L 458/15 -, juris Rn. 39, 40 zum Vergleich einer Leistungseinschätzung nach dem Beurteilungssystem des BMJV mit der des Beurteilungssystems für Richterinnen und Richter des Landes A-Stadt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht